Hundegesetze, -verordnungen & Veterinärämter

Ein Flickenteppich kantonaler Regelungen

In der Schweiz gibt es kein einheitliches, landesweites Hundegesetz. Für die Erstellung und Durchsetzung der Hundegesetze und -verordnungen sind die kantonalen Veterinärämter zuständig. Ein Blick auf die Hundegesetze zeigt, dass die Gesetzgebung stark von regionalen Bedürfnissen und Traditionen geprägt ist. Während einige Kantone strenge Vorschriften haben, die beispielsweise die Haltung bestimmter Rassen oder deren Mischlinge verbieten, sind die Regelungen in anderen Kantonen weniger restriktiv und legen den Schwerpunkt auf das Wohlergehen der Hunde sowie die Förderung einer verantwortungsbewussten Hundehaltung.

Ein Entwurf zu einem einheitlichen, landesweiten Hundegesetz wurde 2010 abgelehnt

Eine Verschärfung der Haftung des Tierhalters sollte dazu beitragen, dass mehr Risiko- und Verantwortungsbewusstsein auf der Seite des Halters sowie mehr Schutz vor gefährlichen Hunden auf Seiten der Bevölkerung eintreten. Nach der Beauftragung des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EDA) vom Bundesrat im Jahr 2006, einer Ausarbeitung einer Teilrevision des Obligationenrechts sowie dessen Vernehmlassung und Annahme durch den Bundesrat im Jahr 2007, folgt in der Wintersession 2010 die klare Ablehnung des Entwurfs durch das Parlament. Als Hauptgrund wird angegeben, dass der Entwurf den Kantonen die Möglichkeit nimmt, strengere, verschärfte, über dieses gesamtschweizerische Gesetz hinausgehende Regelungen zu erlassen; zum Beispiel über Rassenverbotslisten.

Was wird im Hundegesetz geregelt?

Die kantonalen Hundegesetze und -verordnungen in der Schweiz regeln verschiedene Aspekte, um ein verantwortungsvolles Halten und Führen von Hunden zu gewährleisten. Die genauen Bestimmungen können von Kanton zu Kanton variieren, da jedes Kantonsparlament seine eigenen Gesetze und Verordnungen erlässt. Im Allgemeinen können jedoch folgende Punkte in den kantonalen Hundegesetzen und -verordnungen geregelt sein:

Anforderungen zur Registrierung von Hunden bei kantonalen oder kommunalen Behörden, sowie in der nationalen Datenbank AMICUS.

Vorschriften, die festlegen, wann und wo Hunde an der Leine geführt werden müssen, etwa in Wäldern, Naturschutzgebieten oder städtischen Bereichen. Spezifische Regelungen zum Schutz von Wildtieren, wie beispielsweise saisonale Leinenpflichten in bestimmten Gebieten. 

Bestimmungen, ob und für welche Hunde eine Maulkorbpflicht besteht.

Eine Auflistung von als potenziell gefährlich eingestuften Hunderassen und deren Mischlingen, die besonderen Regelungen wie Haltungsverbote oder Bewilligungspflichten unterliegen.

Vorgaben zur obligatorischen Ausbildung für Hundehalter:innen sowie deren Hunde, einschliesslich spezifischer Kursanforderungen. 

Regelungen zur maximal erlaubten Anzahl von Hunden, die eine Person gleichzeitig ausführen darf, sowie zu erforderlichen Bewilligungen für das Führen grösserer Gruppen.

Informationen zur Erhebung von Hundesteuern, einschliesslich deren Höhe und Zahlungsmodalitäten.

Richtlinien zur artgerechten Haltung von Hunden, einschliesslich Anforderungen an Unterbringung, Pflege und Bewegung.

Meldepflichten und Verfahren bei Zwischenfällen, wie Bissvorfällen oder aggressivem Verhalten, einschliesslich möglicher Sanktionen.

Einschränkungen und Verbote für das Mitführen von Hunden in bestimmten öffentlichen Bereichen, wie Parks, Spielplätzen oder öffentlichen Verkehrsmitteln.

Übersicht der kantonalen Veterinärämter

Da ein einheitliches, landesweites Hundegesetz in absehbarer Zeit nicht verabschiedet wird, ist Eigenverantwortung durch Eigenstudium die beste Strategie. Um jedem Hundehalter eine optimale Vorbereitung auf seine neuen Verantwortungsbereiche zu ermöglichen, haben wir eine Liste mit weiterführenden Links zu allen offiziellen kantonalen Seiten zusammengestellt.

Für Aktualität und Vollständigkeit kann die Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG keine Haftung übernehmen.

Freiburg

Freiburg

Zuständiges Amt:
Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Impasse de la Colline 4, 1762 Givisiez

026 305 80 00

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Genf

Genf

Zuständiges Amt:
Service de la consommation et des affaires vétérinaires
Quai Ernest-Ansermet 22, Case postale 76, 1211 Genève 4

022 546 56 00

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