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Über die Begleithundeprüfung sind schon so manche Mensch-Hund-Teams zum Hundesport gekommen. Machbar sind die verlangten Aufgaben für Vierbeiner aller Grössen und Rassen – und dank des abwechslungsreichen Prüfungsprogramms wird das Training nie langweilig.
Geprüft werden verschiedene Gehorsamsübungen. Dazu gehört etwa die Leinenführigkeit oder die Freifolge, aber auch das Herbeibringen von Gegenständen, das Voransenden und Abrufen oder verschiedene Positionen wie «Sitz», «Platz» und «Steh» – an Ort, aus der Bewegung oder auf Distanz. Diese Gehorsamsübungen werden in der Abteilung «Unterordnung» sowie in der Abteilung «Führigkeit» geprüft.
Doch, die dritte Abteilung einer Begleithundeprüfung ist die Nasenarbeit. Diese besteht in der Stufe 1 aus einer Fährte, die der Hundeführer selber legt. In den Stufen 2 und 3 handelt es sich um eine Fremdfährte. Zusätzlich kommt in diesen zwei Stufen das Sachenrevier dazu.
Das Sachenrevier ist ein mit Fähnchen markiertes Viereck in einer Wiese, in dem der Richter drei fremde Gegenstände auslegt. In der Stufe 2 ist das Revier 35×70 Schritte gross, in der Stufe 3 sind es 70×70 Schritte. Die Aufgabe des Hundes ist es, diese Gegenstände innert maximal 10 Minuten zu suchen und zu finden.
Nein, das Such-System wird ebenfalls bewertet. Ziel ist, dass der Hund das Revier mit systematischen Seitenschlägen ausarbeitet. Bedeutet: Der Hundeführer, der sich nur auf der Mittellinie des Reviers vorwärts bewegen darf, schickt seinen Hund nach rechts bis an den Revierrand, ruft ihn von dort zurück und schickt ihn direkt weiter nach links bis an den Revierrand – so lange, bis alle drei Gegenstände gefunden sind, das Ende des Reviers erreicht oder die Zeit abgelaufen ist. Das heisst, der Hund benötigt für diese Arbeit einerseits seine Nase; andererseits muss er aber für den Hundeführer ansprechbar, sprich führbar bleiben.
Wie kann man dies einem Hund beibringen?
Durch einen schrittweisen Aufbau und regelmässiges Training. Revierarbeit ist Fleissarbeit. Manche Hunde haben beispielsweise zu Beginn Mühe, sich vom Hundeführer zu lösen und selbstständig bis zur Seitenlinie zu gehen. Andere wiederum zeigen zu viel Eigeninitiative und bewegen sich allzu weiträumig durchs Revier. Auch das Training der so genannten Leerschläge will gut geplant sein: Wenn der Hund zur Seitenlinie geschickt wird, dort aber nichts findet, kann dies manche Hunde entmutigen. Sprich: Für den Aufbau der Revierarbeit ist Fingerspitzengefühl, viel Motivation und ein guter Trainer unabdingbar.
In der Stufe 1 legt der Hundeführer die Fährte selber. Sie umfasst 150 Schritte, einen 90-Grad-Winkel und einen Gegenstand am Ende der Fährte. Die Fährte ist mindestens 20 Minuten alt und für die Ausarbeitung stehen 15 Minuten zur Verfügung.
Der grösste Unterschied zur Stufe 1 ist, dass die Fährten in den Stufen 2 und 3 von Fremdpersonen gelegt werden und länger sind. 300 Schritte sind es in der Stufe 2, gar 400 Schritte in der Stufe 3. Auch die Anzahl der Winkel und Gegenstände nimmt zu; es können Geländewechsel vorkommen und die Fährten sind älter, wenn sie ausgearbeitet werden.
Das Ziel ist in allen Stufen, dass der Hund der Fährte mit tiefer Nase und mit hoher Konzentration, intensiv und in gleichmässigem Tempo folgt. Er wird dabei vom Hundeführer an einer sechs oderzehn Meter langen Fährtenleine geführt. Der Hundeführer folgt seinem Hund, darf aber nicht auf ihn einwirken. Die Winkel soll der Hund sorgfältig ausarbeiten. Und – natürlich – müssen die Gegenstände gefunden werden. Dabei ist die Anzeigeart jedem Team freigestellt. Der Hund kann die Gegenstände entweder herbeibringen oder wahlweise in den Positionen «Sitz», «Platz» oder «Steh» verweisen, auch kann er sie aufnehmen, das heisst sitzend oder stehend in den Fang nehmen.
Organisatoren sind kynologische Vereine in der ganzen Schweiz. Die Prüfungen finden outdoor statt; die Fächer Unterordnung und Führigkeit in der Regel auf dem Trainingsplatz des Vereins; für die Nasenarbeit ist ein Verschieben ins Gelände notwendig. Dies geschieht mit dem Auto. Die Organisation von genügend geeignetem Fährten- und Reviergelände in der näheren oder weiteren Umgebung gehört heute zu den grössten Herausforderungen für die Organisatoren.
Ja, in der Prüfungsordnung (PO) ist bei jeder Aufgabe im Detail beschrieben, ob und wie viele Hörzeichen ein Hundeführer benutzen darf. Die Wortwahl ist dabei frei; ein Hörzeichen kann auch ein akustisches Signal (Pfiff) sein. Werden mehr Hörzeichen benutzt als erlaubt, führt dies zu Punktabzug.
Nein. Man darf weder Futter noch Motivationsgegenstand auf sich tragen. Es ist nicht erlaubt, während den Arbeiten einer Abteilung Futter oder Motivationsgegenstand einzusetzen. Falls dies doch geschieht, wird die Abteilung vom Richter abgebrochen und es werden 100 Punkte gestrichen.
In jeder Abteilung – Unterordnung, Führigkeit, Nasenarbeit – kann man maximal 100 Punkte erzielen. Wer jede Abteilung mit mindestens 70 Punkten abschliesst, hat mit der Qualifikation «befriedigend» bestanden und erhält ein so genanntes «Ausbildungskennzeichen» (AKZ). Je mehr Punkte ein Team erzielt, desto höher die Qualifikation: Auf «befriedigend» folgt «gut» (240 – 269 Punkte),«sehr gut» (270 – 285 Punkte) und «vorzüglich» (286 – 300 Punkte).
Begonnen wird immer in der Stufe 1 – auch wenn der Hund in einer anderen Sportart bereits in einer höheren Stufe abgeführt wurde. Damit man in die nächsthöhere Stufe wechseln darf, muss man eine Prüfung mit AKZ bestanden haben. Die einzelnen Stufen dürfen beliebig oft wiederholt werden.
Grundsätzlich ja – jedoch hat der Richter das unterschiedliche Leistungsvermögen der verschiedenen Rassen zu berücksichtigen. Will heissen: Bei einer schweren Rasse kann nicht das gleiche Grundtempo wie bei einer leichten Rasse als Massstab herangezogen werden; ebenso sind leistungsmässige Unterschiede zwischen grossen und kleinen Hunden zu beachten. Entsprechendes Augenmass des Richters ist zur Beurteilung daher unabdinglich.
Für die Teilnahme an Begleithundeprüfungen, die unter dem Patronat der Technischen Kommission für das Gebrauchs- und Sporthundewesen (TKGS) stehen, ist eine SKG-Mitgliedschaft zwingend und man benötigt ein Leistungsheft, das vorgängig beim TKGS-Sekretariat bezogen werden muss. Wettkampf-Lizenzen gibt es nicht.
Die TKGS hat auf ihrer Internetseite einen Prüfungsspiegel aufgeschaltet, in dem sämtliche Prüfungen laufend aufgelistet werden und zu denen man sich online anmelden kann.
Auf der Internetseite der Technischen Kommission für das Gebrauchs- und Sporthundewesen TKGS, www.tkgs.ch