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Die Fährtenarbeit ist Bestandteil mehrerer Hundesportarten. Für Hunde, die sich in dieser Disziplin besonders geschickt anstellen und über eine grosse Such-Ausdauer verfügen, bietet die Fährtenhund-Prüfung eine zusätzliche Herausforderung.
Die Sportart «Fährtenhund 15» wird nach nationaler Prüfungsordnung abgehalten. Bedeutet: Diese Prüfung gibt es in dieser Form nur in der Schweiz. Die Fährtenhund-15-Prüfung besteht aus 1 Fährte – dies im Unterschied zur internationalen Fährtenhundeprüfung, bei der gemäss Reglement der Fédération Cynologique Internationale (FCI) immer 2 Fährten ausgearbeitet werden. Die Prüfungsordnung für den nationalen Fährtenhund wurde 2015 in Kraft gesetzt, von dort stammt die Ziffer 15.
Nein, die Prüfung besteht ausschliesslich aus der Fährtenarbeit. Es gibt weder zusätzliche Gehorsams- noch Führigkeitsaufgaben wie in vielen anderen Sportarten sonst üblich.
Die Fährtenhund-15-Prüfung gibt es in drei Leistungsklassen. Begonnen wird immer in der Klasse 1. Abhängig vom erreichtem Resultat ist man berechtigt, in die nächsthöhere Klasse aufzusteigen. Die Anforderungen an den Hund nehmen von Klasse zu Klasse zu, sind aber auch bereits in der Klasse 1 anspruchsvoll. Ganz klar: Diese Prüfung ist etwas für vierbeinige Schnüffel-Spezialisten mit grosser Such-Ausdauer.
Es handelt sich um eine mindestens 90 Minuten alte Fremdfährte mit 4 Winkeln, wovon zwei als so genannter «Spitzwinkel» angelegt sind (innerhalb von 30 bis 60 Grad). Die Fährte zählt total 5 Schenkel; einer davon wird in Form eines Bogens mit einem Radius von mindestens 30 Metern gelegt. Unterwegs sind 4 fremde Gegenstände platziert, die der Hund finden muss. Für die Ausarbeitung stehen 20 Minuten zur Verfügung. Eine zusätzliche Schwierigkeit ist die Verleitfährte.
In der Klasse 1 wird 15 Minuten vor dem Start eine Verleitfährte gelegt, die einen Schenkel (nicht den ersten) kreuzt und zwingend von einem anderen Fährtenläufer stammt. In den Klassen 2 und 3 kreuzt die Verleitfährte zwei Schenkel. Der Hund darf sich davon nicht beirren lassen, sondern sollte die Verleitfährte als solche erkennen und auf der «richtigen«, also der ursprünglichen Spur bleiben.
In der Klasse 2 beträgt die Fährtenlänge 1500 Schritte mit 6 Winkeln, 7 Schenkeln und 5 Gegenstände. Die Anlage ist 120 Minuten alt, die Ausarbeitungszeit beträgt 30 Minuten. In der höchsten Klasse schliesslich ist die Fährte 1800 Schritte lang, 180 Minuten alt, zählt 7 Winkel und 8 Schenkel – und innerhalb von 45 Minuten müssen alle 7 Gegenstände gefunden werden.
in allen Klassen können maximal 100 Punkte erzielt werden. 20 Punkte entfallen dabei auf die Gegenstände und 80 Punkte auf das so genannte «Halten der Fährte».
Nach dem Ansetzen am Start soll der Hund der Fährte mit tiefer Nase und hoher Konzentration folgen. Die Winkel müssen exakt ausgearbeitet werden, ohne dass der Hund dabei die Fährte verlässt. Wichtig ist, dass der Hund die Such-Intensität vom Anfang bis zum Schluss der Fährte halten kann. Allfällige Problemstellungen muss der Hund selbstständig lösen, der Hundeführer darf keinen Einfluss nehmen auf den Hund.
Nicht ganz. Der Hundeführer setzt den Hund zu Beginn der Fährte an. Der Hund wird während der Fährtenarbeit an einer 10 Meter langen Leine geführt; das heisst, der Hundeführer befindet sich immer 10 Meter hinter dem Hund. Die Prüfungsordnung gestattet auch das so genannte Freisuchen: In diesem Fall arbeitet der Hund die Fährte ohne Leine aus; der Hundeführer muss ihm aber trotzdem im Abstand von 10 Metern folgen. Die Form des Freisuchens ist allerdings höchst selten zu sehen. Eine weitere Aufgabe des Hundeführers: Die Gegenstände, die der Hund gefunden hat, «einsammeln» und am Schluss dem Richter übergeben.
Es handelt sich stets um fremde, gut verwitterte Gegenstände. Die Grösse ist in der Prüfungsordnung vorgegeben: 10 Zentimeter lang, 2 bis 3 Zentimeter breit und 0,5 bis 1 Zentimeter dick. Die Gegenstände können aus Holz, Leder, Plastik oder anderen Materialien bestehen, dürfen aber nicht so leicht sein, dass sie vom Wind verweht werden. Nicht erlaubt sind Gegenstände mit auffälliger Farbe.
Ziel ist, dass der Hund dank der genauen Ausarbeitung der Fährte alle Gegenstände findet. Diese muss er danach selbstständig anzeigen, indem er die Gegenstände entweder herbeibringt, aufnimmt oder verweist. Der Hundeführer gibt dem Leistungsrichter vor Beginn der Arbeit bekannt, welche Anzeigeart er wählt. Ein Wechsel zwischen Herbeibringen, Aufnehmen und Verweisen innerhalb der gleichen Fährte ist nicht zulässig. Bedeutet: Entspricht die Anzeigeart nicht der vorgängigen Meldung an den Richter, kann der entsprechende Gegenstand nicht bewertet werden.
In diesem Fall wird die Arbeit kurz unterbrochen, die Verwicklung behoben und anschliessend darf der Hund für den Wiederansatz mit einem zusätzlichen Hörzeichen losgeschickt werden. Dies hat keinen Einfluss auf die Bewertung.
Ein Loben im positiven Suchverhalten ist dem Hundeführer gelegentlich gestattet. Geschieht ein Loben aber im Bereich des Ansatzes oder Wiederansatzes, in den Winkeln oder während Problemlösungen, so ist dies nicht statthaft und hat einen Punkteabzug zur Folge. Ein einmaliges kurzes Loben an den Gegenständen ist vor oder nach dem Hochheben des Gegenstandes erlaubt.
Verlässt der Hund die Fährte um mehr als eine Fährtenleinenlänge (10 Meter), wird die Arbeit abgebrochen. Ebenso, wenn er mehr als eine Fährtenleinenlänge auf die Verleitfährte «hereinfällt». Der Hundeführer darf seinen Hund nicht an der Leine zurückhalten oder zu steuern versuchen.
Durch regelmässiges Training, das mit kurzen Distanzen beginnt und punkto Schwierigkeitsgrad nach und nach gesteigert wird. Fährtenarbeit ist Fleissarbeit – bis zum «Endprodukt», sprich der Prüfungsreife, benötigt es unzählige Trainingsfährten. Es ist eine zeitintensive Beschäftigung. Dazu kommt, dass man fürs Training geeignetes Gelände benötigt und idealerweise eine Trainingsgruppe im Rücken hat, in der man sich gegenseitig Fährten laufen kann, da es sich beim Fährtenhund 15 ja in allen Leistungsklassen um Fremdfährten handelt.
Sowohl die nationale als auch die internationale Fährtenhundeprüfungen haben in den letzten Jahren enorm an Zulauf gewonnen. Die Startplätze an einer Prüfung sind in der Regel sehr schnell ausgebucht. Organisiert werden Fährtenhundeprüfungen von Rasseclubs und Lokalsektionen der SKG.
Auf der Internetseite der Technischen Kommission für das Gebrauchs- und Sporthundewesen TKGS, www.tkgs.ch