Einreisebestimmungen

Ab in den Urlaub: Wie Sie problemlos mit Ihrem Hund in der EU reisen können

Wer hat nicht schon einmal davon geträumt, eine neue Stadt zu erkunden oder sich am Strand zu entspannen – und das zusammen mit dem vierbeinigen Freund? Für viele Hundebesitzer ist es selbstverständlich, den Urlaub mit dem Hund zu verbringen. Dank der offenen Grenzen innerhalb der Europäischen Union ist das Reisen mit Haustieren einfacher denn je. Doch auch hier gibt es bestimmte Einreisebestimmungen, die beachtet werden müssen.

Die Grundvoraussetzungen für die Reise mit Hund innerhalb der EU sind relativ einheitlich. Gemäss der EU-Verordnung 576/2013 muss jedes Haustier, das innerhalb der EU reist, einen Heimtierausweis besitzen. Dieser dient als offizieller Nachweis für die Gesundheitsvorsorge des Hundes und enthält unter anderem Informationen über die Tollwutimpfung.

Die Tollwutimpfung ist eine zwingende Voraussetzung für die Einreise von Hunden in die EU, unabhängig vom Herkunftsland. Die Erstimpfung darf nicht vor einem Alter von 12 Wochen erfolgen und ist 21 Tage nach Verabreichung wirksam. Das bedeutet, dass der Hund erst 21 Tage nach der ersten Tollwutimpfung in ein anderes Land reisen darf. Für alle weiteren Impfungen müssen die Anweisungen des Impfstoffherstellers befolgt werden, da einige Impfstoffe jährlich und andere alle drei Jahre erneuert werden müssen.

Ausserdem muss der Hund mittels Mikrochip eindeutig identifizierbar sein. Wichtig zu beachten ist, dass Tätowierungen nur dann als gültige Identifikationsmethode akzeptiert werden, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurden. Bei allen späteren Markierungen ist ein Mikrochip Pflicht. Die Mikrochip-Nummer sollte deutlich im Heimtierausweis vermerkt sein, um den Hund eindeutig identifizieren zu können. Die Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung erfolgen.

Einige Länder innerhalb der EU können zusätzliche Anforderungen haben. Beispielsweise fordern die Länder Finnland, Irland, Malta, und Norwegen zusätzlich zur Tollwutimpfung eine Behandlung des Bandwurms Echinococcus für Hunde, die nicht weniger als 24 Stunden und nicht mehr als 120 Stunden (5 Tage) vor der geplanten Einreise erfolgen sollte.

Eine Übersicht der Einreisebestimmungen finden Sie hier:

Die Bestimmungen zur (Wieder-)Einreise aus der EU finden Sie hier:

Reisen mit Listenhunden

Nicht zuletzt ist es wichtig zu beachten, dass es in einigen Ländern Beschränkungen für bestimmte Hunderassen (und oft auch Mischlinge dieser Rassen) gibt. Das Reisen mit Listenhunden, also Hunderassen, die in vielen Ländern als potenziell gefährlich eingestuft werden, erfordert besondere Vorsicht und Vorbereitung.

Um sicherzustellen, dass Ihr Hund legal reisen darf und es keine bösen Überraschungen gibt, sollte daher im Voraus gründlich recherchiert werden. Ebenfalls wichtig ist die Sicherheitsausrüstung. In einigen Gebieten müssen (Listen-)Hunde in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen und an einer kurzen Leine geführt werden. Daher ist es von Bedeutung, die notwendige Utensilien dabei zu haben und sicherzustellen, dass Ihr Hund daran gewöhnt ist, diese zu tragen.

Diese Informationen finden Sie in der Regel im geltenden Hundegesetz des jeweiligen Landes, oder auf offiziellen Webseiten welche Informationen für Touristen bereitstellen.

Reisen ausserhalb der EU

Wenn Sie mit Ihrem Hund in ein Nicht-EU-Land reisen möchten, sollten Sie einige wichtige Dinge beachten. Hier ein kleiner Einblick:

Zunächst ist es ratsam, Ihren Hund von einem Tierarzt untersuchen zu lassen, um sicherzustellen, dass er gesund und reisefähig ist. Der Tierarzt kann Ihnen auch die notwendigen Gesundheitszertifikate und Impfungen für die Einreise ausstellen. Stellen Sie sicher, dass die für das Zielland nötigen Impfungen auf dem neuesten Stand sind und das allfällige Zertifikat rechtzeitig vor Ihrer Abreise ausgestellt wird.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind Quarantänebestimmungen. Einige Länder haben strenge Quarantänevorschriften für eingehende Haustiere. Informieren Sie sich im Voraus darüber, ob eine Quarantäne erforderlich ist und wie lange sie dauern könnte.

Überprüfen Sie die Transportbestimmungen des Zielortes, um herauszufinden, welche Art des Transports für Haustiere akzeptiert wird (z. B. Flugzeug, Schiff, etc.). Beachten Sie, dass einige Fluggesellschaften besondere Anforderungen für den Transport von Haustieren haben. Möglicherweise benötigen Sie spezielle Genehmigungen für die Einreise Ihres Hundes in das Zielland. Prüfen Sie auch die Zollvorschriften, insbesondere in Bezug auf die Einfuhr von Futter, Medikamenten oder anderen Haustierprodukten.

Bei der Ankunft im Zielland kann es sein, dass Ihr Hund einer Gesundheitskontrolle unterzogen wird. Stellen Sie sicher, dass er in einem guten Zustand ist und alle notwendigen Dokumente zur Hand sind.

Einige Länder haben auch spezielle Beschränkungen für bestimmte Hunderassen. Informieren Sie sich, ob Ihr Hund unter diese Regelungen fällt und welche zusätzlichen Anforderungen damit verbunden sind.

Es ist äusserst wichtig, sich rechtzeitig vor der Reise über die spezifischen Einreisebestimmungen für Ihr Zielland zu informieren und gegebenenfalls die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Eine gründliche Vorbereitung und frühzeitige Planung können Ihnen unnötige Schwierigkeiten und Probleme bei der Einreise mit Ihrem Hund in ein Nicht-EU-Land ersparen.

Wiedereinreise in die Schweiz aus Drittstaaten

Die Einreisebestimmungen für Tiere aus Drittstaaten variieren je nachdem, ob sie aus einem Land mit geringem Tollwutrisiko oder einem Tollwutrisikoland stammen.

Unabhängig von der Herkunft müssen die Tiere vor der Einreise ordnungsgemäss gekennzeichnet, gültig gegen Tollwut geimpft und mit den erforderlichen Papieren ausgestattet sein. Wenn die Tiere aus Tollwutrisikoländern stammen, gelten zusätzliche Anforderungen, wie Bluttests, längere Wartefristen und Einfuhrbewilligungen.

Alle nötigen Informationen + Länder-Listen finden Sie hier: