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Der Hund ist nicht nur der beste Freund des Menschen, sondern auch ein Lebewesen mit Bedürfnissen und Rechten. Es bestehen zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die sowohl die Rechte des Hundes als auch die Pflichten von Hundehalter:innen regeln. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen dienen nicht nur der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, sondern auch dem Wohlergehen des Tieres. Als Hundehalter:in trägt man eine grosse Verantwortung, und zwar sowohl ethisch als auch juristisch. Es ist daher wichtig, sich mit den geltenden Gesetzen vertraut zu machen und diese einzuhalten.
Die Gesetzgebung zum Schutz und zur Haltung von Hunden ist in der Schweiz mehrstufig organisiert und umfasst die Bundesebene, die Kantonsebene und die kommunale Ebene. An der Spitze der Gesetzgebung steht die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie bildet das Fundament des Schweizerischen Rechtssystems; alle anderen Gesetze und Verordnungen sind ihr untergeordnet. Der Tierschutz ist auf Bundesebene geregelt. Für den Erlass und den Vollzug von Hundegesetzen sind die Kantone zuständig. Die Gemeinden wiederum haben die Möglichkeit, spezifische Vorschriften und Verordnungen zu erlassen.
In der Schweiz hat der Tierschutz einen hohen Stellenwert. Dies spiegelt sich in einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen wider, die das Wohlergehen der Tiere sicherstellen sollen. Dennoch bedarf es kontinuierlicher Bemühungen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Tiere in jeder Hinsicht erfüllt werden. Der Tierschutz ist dabei keine individuelle Angelegenheit, sondern eine gemeinsame Verantwortung von Tierhalter:innen, Behörden, Tierschutzorganisationen und der Gesellschaft als Ganzes. Nur durch diese umfassende Zusammenarbeit kann das Wohlergehen der Tiere in der Schweiz auf einem hohen Niveau gehalten werden.
Tierseuchen gefährden nicht nur die Gesundheit von Tieren, sondern auch die öffentliche Sicherheit. In der Schweiz bestehen strenge gesetzliche Bestimmungen zur Eindämmung und Bekämpfung von Tierseuchen. Das Tierseuchengesetz und die Tierseuchenverordnung sind die zentralen Instrumente, mit denen der Bund diesen Herausforderungen wirksam begegnen kann. Tierseuchen sind dynamisch und neue Bedrohungen können jederzeit auftreten. Daher sind eine ständige Überwachung und Anpassung der Vorschriften sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen Tierhalter:innen, Tierärzten und Behörden unerlässlich.
In der Schweiz existiert kein einheitliches, landesweites Hundegesetz. Stattdessen ist die Gesetzgebung ein «Flickenteppich» aus kantonalen Regelungen, die von den jeweiligen kantonalen Veterinärämtern erstellt und durchgesetzt werden. Diese Vielfalt an Regelungen kann von Kanton zu Kanton stark variieren, was sowohl für Hundehalter:innen als auch für die Bevölkerung Herausforderungen mit sich bringt.
Wussten Sie, dass das Recht der Tierhaltung und des Tierschutzes weit über die strafrechtliche Relevanz von Tierquälerei hinausgeht? Von speziellen Vorschriften für die Hundehaltung bis hin zu Haftungs- und Versicherungsfragen – die rechtlichen Aspekte sind vielschichtig und betreffen sowohl die Tierhalter:innen als auch die Tiere selbst. Doch wie navigiert man durch den komplexen Dschungel von Gesetzen und Verordnungen, insbesondere wenn es um Sonderregelungen im Miet-, Nachbar- oder Arbeitsrecht geht? Oder was ist zu beachten, wenn Tiere gekauft oder geerbt werden?
Die Stiftung für das Tier im Recht bietet auf ihrer Website einen Überblick über verschiedene rechtliche Aspekte der Tierhaltung und des Tierschutzes. Bei spezifischen Fragen ist es allerdings immer ratsam, professionellen Rechtsrat einzuholen.
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