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Die Schweizer Hundegesetzgebung folgt einer hierarchischen Struktur auf drei Ebenen. Bundesgesetze, wie das Tierschutz- und das Tierseuchengesetz, bilden die Grundlage für den Schutz von Tieren und die Prävention von Tierkrankheiten. Auf kantonaler Ebene ergänzen spezifische Hundegesetze und Verordnungen diese Regelungen. Die kommunale Ebene setzt zusätzliche Vorschriften um, die auf die besonderen lokalen Gegebenheiten eingehen. Diese Hierarchie schafft ein ausgewogenes System, das nationale Einheitlichkeit mit regionalen und lokalen Anforderungen verbindet und die Sicherheit von Mensch und Tier gewährleistet.
In der Schweiz gibt es eine Reihe von nationalen Gesetzen und Verordnungen, die den Schutz von Tieren sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Grundlagen sind darauf ausgerichtet, das Wohl der Tiere zu sichern, ihre artgerechte Haltung zu gewährleisten und jegliche Form von Missbrauch, Misshandlung oder Vernachlässigung zu verhindern.
Die folgenden nationalen Gesetze und Verordnungen bilden das Fundament für den Schutz von Tieren in der Schweiz:
Die Bundesverfassung steht an der Spitze des schweizerischen Rechtssystems. Ihr sind alle Verordnungen und Erlasse des Bundes sowie die Verfassungen, Gesetze, Verordnungen und Erlasse der Kantone und Gemeinden untergeordnet.
➜ Fedlex: Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)
> gestützt auf die Bundesverfassung
Das Tierschutzgesetz schützt das Wohlergehen und die Würde der Tiere. Schwere Verstösse gegen seine Vorschriften können zu einem Verbot führen, Tiere zu halten, zu züchten, beruflich mit ihnen zu arbeiten oder mit ihnen zu handeln.
> gestützt auf das Tierschutzgesetz
Die Tierschutzverordnung schreibt Mindestanforderungen an Haltung, Bewegungsfreiheit und sozialen Kontakt vor. Weitere Tierschutzbestimmungen werden in den einzelnen Kapiteln grob skizziert.
> gestützt auf die Bundesverfassung
Das Tierseuchengesetz regelt die Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen. Es dient dazu, die Gesundheit von Nutz- und Haustieren zu schützen, die Verbreitung von Tierseuchen einzudämmen.
> gestützt auf die das Tierseuchengesetz
Die Tierseuchenverordnung listet die einzelnen Seuchen auf. Sie enthält detaillierte Bestimmungen zur Vorbeugung, Früherkennung, Bekämpfung und Sanierung von Tierseuchen.
Für die Ausarbeitung und den Vollzug der Hundegesetze sind in der Schweiz die Kantone zuständig. Das bedeutet, dass es kein einheitliches Hundegesetz auf Bundesebene gibt, stattdessen kann jeder Kanton eigene Bestimmungen erlassen. Die konkreten Regelungen für Hunde können daher von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein.
> gestützt auf die Tierschutzverordnung
Die kantonalen Hundegesetze legen die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Hunden im jeweiligen Kanton fest. Diese Gesetze können beispielsweise Regelungen zur Hundehaltung, Hundesteuer, Leinenpflicht oder zu spezifischen Verhaltensvorschriften enthalten.
Bitte konsultieren Sie das Hundegesetz des jeweiligen Kantons oder wenden Sie sich an die zuständige kantonale Behörde, um genaue und aktuelle Informationen zu erhalten.
> gestützt auf das kantonale Hundegesetz
Die kantonalen Hundeverordnungen legen die Details und Durchführungsbestimmungen der Hundegesetze fest. Diese Verordnungen können spezifische Regelungen zu Rassenbeschränkungen, Maulkorbpflicht, Kennzeichnungspflicht oder zur Ausbildung von Hundehaltern enthalten.
Bitte konsultieren Sie die Hundeverordnung des jeweiligen Kantons oder wenden Sie sich an die zuständige kantonale Behörde, um genaue und aktuelle Informationen zu erhalten.
Es obliegt den einzelnen Gemeinden, bei Bedarf spezifische Vorschriften und Bestimmungen auf kommunaler Ebene zu erlassen. Es ist ratsam, sich bei der örtlichen Gemeindeverwaltung über die konkreten Vorschriften und Regelungen in Bezug auf Hunde zu informieren, da diese von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein können.