Menü
In der Schweiz gibt es kein einheitliches, landesweites Hundegesetz. Für die Erstellung und Durchsetzung der Hundegesetze und -verordnungen sind die kantonalen Veterinärämter zuständig. Ein Blick auf die Hundegesetze zeigt, dass die Gesetzgebung stark von regionalen Bedürfnissen und Traditionen geprägt ist. Während einige Kantone strenge Vorschriften haben, die beispielsweise die Haltung bestimmter Rassen oder deren Mischlinge verbieten, sind die Regelungen in anderen Kantonen weniger restriktiv und legen den Schwerpunkt auf das Wohlergehen der Hunde sowie die Förderung einer verantwortungsbewussten Hundehaltung.
Eine Verschärfung der Haftung des Tierhalters sollte dazu beitragen, dass mehr Risiko- und Verantwortungsbewusstsein auf der Seite des Halters sowie mehr Schutz vor gefährlichen Hunden auf Seiten der Bevölkerung eintreten. Nach der Beauftragung des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EDA) vom Bundesrat im Jahr 2006, einer Ausarbeitung einer Teilrevision des Obligationenrechts sowie dessen Vernehmlassung und Annahme durch den Bundesrat im Jahr 2007, folgt in der Wintersession 2010 die klare Ablehnung des Entwurfs durch das Parlament. Als Hauptgrund wird angegeben, dass der Entwurf den Kantonen die Möglichkeit nimmt, strengere, verschärfte, über dieses gesamtschweizerische Gesetz hinausgehende Regelungen zu erlassen; zum Beispiel über Rassenverbotslisten.
Die kantonalen Hundegesetze und -verordnungen in der Schweiz regeln verschiedene Aspekte, um ein verantwortungsvolles Halten und Führen von Hunden zu gewährleisten. Die genauen Bestimmungen können von Kanton zu Kanton variieren, da jedes Kantonsparlament seine eigenen Gesetze und Verordnungen erlässt. Im Allgemeinen können jedoch folgende Punkte in den kantonalen Hundegesetzen und -verordnungen geregelt sein:
Anforderungen zur Registrierung von Hunden bei kantonalen oder kommunalen Behörden, sowie in der nationalen Datenbank AMICUS.
Vorschriften, die festlegen, wann und wo Hunde an der Leine geführt werden müssen, etwa in Wäldern, Naturschutzgebieten oder städtischen Bereichen. Spezifische Regelungen zum Schutz von Wildtieren, wie beispielsweise saisonale Leinenpflichten in bestimmten Gebieten.
Bestimmungen, ob und für welche Hunde eine Maulkorbpflicht besteht.
Eine Auflistung von als potenziell gefährlich eingestuften Hunderassen und deren Mischlingen, die besonderen Regelungen wie Haltungsverbote oder Bewilligungspflichten unterliegen.
Vorgaben zur obligatorischen Ausbildung für Hundehalter:innen sowie deren Hunde, einschliesslich spezifischer Kursanforderungen.
Regelungen zur maximal erlaubten Anzahl von Hunden, die eine Person gleichzeitig ausführen darf, sowie zu erforderlichen Bewilligungen für das Führen grösserer Gruppen.
Informationen zur Erhebung von Hundesteuern, einschliesslich deren Höhe und Zahlungsmodalitäten.
Richtlinien zur artgerechten Haltung von Hunden, einschliesslich Anforderungen an Unterbringung, Pflege und Bewegung.
Meldepflichten und Verfahren bei Zwischenfällen, wie Bissvorfällen oder aggressivem Verhalten, einschliesslich möglicher Sanktionen.
Einschränkungen und Verbote für das Mitführen von Hunden in bestimmten öffentlichen Bereichen, wie Parks, Spielplätzen oder öffentlichen Verkehrsmitteln.
Da ein einheitliches, landesweites Hundegesetz in absehbarer Zeit nicht verabschiedet wird, ist Eigenverantwortung durch Eigenstudium die beste Strategie. Um jedem Hundehalter eine optimale Vorbereitung auf seine neuen Verantwortungsbereiche zu ermöglichen, haben wir eine Liste mit weiterführenden Links zu allen offiziellen kantonalen Seiten zusammengestellt.
Für Aktualität und Vollständigkeit kann die Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG keine Haftung übernehmen.
Zuständiges Amt:
Amt für Verbraucherschutz / Veterinärdienst
Obere Vorstadt 14, 5000 Aarau
Zuständiges Amt:
Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Gräubernstrasse 12, 4410 Liestal
Zuständiges Amt:
Kantonales Veterinäramt, Hundekontrolle und Hundewesen
Schlachthofstrasse 55, 4056 Basel
Zuständiges Amt:
Amt für Veterinärwesen
Herrengasse 1, Postfach, 3000 Bern
Zuständiges Amt:
Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Impasse de la Colline 4, 1762 Givisiez
026 305 80 00
Zuständiges Amt:
Service de la consommation et des affaires vétérinaires
Quai Ernest-Ansermet 22, Case postale 76, 1211 Genève 4
Zuständiges Amt:
Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Ringstrasse 10, 7001 Chur
Zuständiges Amt:
Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Ringstrasse 10, 7001 Chur
Zuständiges Amt:
Service de la consommation et des affaires vétérinaires
Fbg des Capucins 20, 2800 Delémont
Zuständiges Amt:
Veterinärdienst
Meyerstrasse 20, Postfach 3439, 6002 Luzern
Zuständiges Amt:
Service de la consommation et des affaires vétérinaires
Rue Jehanne-de-Hochberg 5, 2000 Neuchâtel
Zuständiges Amt:
Laboratorium der Urkantone
Föhneneichstrasse 15, Postfach 363, 6440 Brunnen
Zuständiges Amt:
Laboratorium der Urkantone
Föhneneichstrasse 15, Postfach 363, 6440 Brunnen
Zuständiges Amt:
Veterinäramt Schaffhausen
Mühlentalstrasse 188, 8200 Schaffhausen
Zuständiges Amt:
Laboratorium der Urkantone
Föhneneichstrasse 15, Postfach 363, 6440 Brunnen
Zuständiges Amt:
Amt für Landwirtschaft / Veterinärdienst
Hauptgasse 72, 4509 Solothurn
Zuständiges Amt:
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Blarerstrasse 2, 9001 St. Gallen
Zuständiges Amt:
Ufficio del veterinario cantonale
Via Dogana 16, 6500 Bellinzona
Zuständiges Amt:
Laboratorium der Urkantone
Föhneneichstrasse 15, Postfach 363, 6440 Brunnen
Zuständiges Amt:
Service de la consommation et des affaires vétérinaires
Avenue de Marcelin 29, Postfach, 1110 Morges
Zuständiges Amt:
Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Rue Pré-d’Amédée 2, 1950 Sion
Zuständiges Amt:
Amt für Verbraucherschutz / Veterinärdienst
Zugerstrasse 50a, 6312 Steinhausen
Zuständiges Amt:
Kantonales Veterinäramt
Waltersbachstrasse 5, 8006 Zürich