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In der Schweiz hat der Tierschutz einen hohen Stellenwert, was sich in umfassenden gesetzlichen Regelungen zeigt, die das Wohl der Tiere in den Mittelpunkt stellen. Auch Hunde, die treuen Begleiter des Menschen, profitieren von diesen Bestimmungen, welche die Rechte der Hunde, die Pflichten der Halter und die staatlichen Massnahmen zur Sicherstellung des Hundewohls klar festlegen.
Das Tierschutzgesetz (TSchG), das 2008 in seiner aktuellen Fassung in Kraft trat, bildet die rechtliche Grundlage für den Schutz von Tieren in der Schweiz. Es hat zum Ziel, das Wohlergehen der Tiere zu fördern und zeitgemässe Standards im Umgang mit ihnen zu setzen. Die Würde jedes Tieres ist zu achten, was bedeutet, dass Tiere nicht unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden ausgesetzt werden dürfen. Zudem sind alle Tiere als Lebewesen mit individuellen Bedürfnissen anzusehen, und es ist gesetzlich vorgeschrieben, diesen Bedürfnissen Rechnung zu tragen.
In Bezug auf Hunde bedeutet dies konkret, dass sie nicht nur körperlich, sondern auch psychisch gesund gehalten werden sollen. Das Tierschutzgesetz legt grossen Wert darauf, dass Hunde artgerecht ernährt und gepflegt werden und dass ihre sozialen und psychischen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Beispielsweise ist das Halten von Hunden als reine Kettenhunde untersagt, da dies ihren natürlichen Bedürfnissen widerspricht. Auch das bewusste Zufügen von Leiden, etwa durch unangemessene Ausbildungsmethoden, ist strengstens verboten.
Jede Person, die einen Hund halten möchte, trägt eine besondere Verantwortung. Es ist ihre Pflicht, sicherzustellen, dass der Hund weder vernachlässigt wird noch unter unangemessenen Bedingungen lebt.
Die Tierschutzverordnung (TSchV) ergänzt das Tierschutzgesetz durch detaillierte Vorschriften, die speziell die Haltung, Pflege und Zucht von Tieren betreffen. In der Tierschutzverordnung sind unter anderem Anforderungen an die Mindestmasse von Hundezwingern, die notwendigen täglichen Auslaufzeiten sowie die sozialen Kontakte für Hunde festgelegt. Sie fordert, dass Hunde ausreichend Bewegung und regelmässigen Kontakt zu Menschen oder Artgenossen haben, um ihren physischen und psychischen Bedürfnissen gerecht zu werden und Verhaltensstörungen vorzubeugen.
Auch die Ausbildungsmethoden werden in der Verordnung präzisiert: Der Einsatz von Zughalsbändern ohne Stopp, Stachelhalsbändern oder anderen Führhilfen mit nach innen vorstehenden Elementen ist verboten, da sie dem Tier Schmerzen zufügen. Ebenso sind übermässige Härte in der Erziehung und im Umgang mit Hunden untersagt. Die Bestimmungen zielen darauf ab, eine positive und gewaltfreie Bindung zwischen Mensch und Hund zu fördern und den Tieren eine artgerechte Erziehung zu ermöglichen.
Für Hundezüchter schreibt die Tierschutzverordnung strenge Anforderungen vor: Züchter müssen über ausreichendes Fachwissen und geeignete Räumlichkeiten verfügen, um das Wohl der Tiere zu gewährleisten. Wer mehr als die in der Tierschutzverordnung festgelegte Anzahl Hunde pro Jahr züchtet, benötigt eine entsprechende Ausbildung sowie eine Bewilligung vom kantonalen Veterinäramt. Die Verordnung umfasst zudem Vorschriften für den Transport sowie die personellen Anforderungen an die Betreuung und Pflege von Hunden.
Die Schweizerische Kynologsiche Gesellschaft SKG bietet die folgenden fachspezifischen berufsunabhängigen Ausbildungen FBA an:
Neben den rechtlichen Anforderungen liegt es in der Verantwortung jedes Hundehalters, die Bedürfnisse seines Tieres zu verstehen und zu respektieren. Hunde benötigen eine sichere und saubere Umgebung, eine artgerechte Ernährung, regelmässige Bewegung sowie soziale und geistige Anreize. Sie sollen nicht über längere Zeit ohne Kontakt oder Aufsicht allein gelassen werden, um Isolation und die daraus resultierenden psychischen Belastungen zu verhindern.
Hunde sind als fühlende Lebewesen mit einem Anrecht auf Lebensqualität anzusehen. Dabei ist es besonders wichtig, sie durch eine gewaltfreie und positive Erziehung zu unterstützen und ihnen eine Umgebung zu bieten, die ihre kognitiven und emotionalen Bedürfnisse erfüllt.
Zur Sicherstellung der Einhaltung der Tierschutzbestimmungen sind die kantonalen Veterinärämter in der Schweiz befugt, Hundehaltende, Züchter und Personen im Umgang mit Tieren zu kontrollieren. Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Strafen, die von Geldbussen bis hin zu einem Tierhalteverbot reichen können. Auch die Meldung von Verdachtsfällen ist ein wichtiger Bestandteil des Systems. Personen, die Hinweise auf unangemessene Tierhaltung oder Misshandlung haben, sind aufgefordert, diese den kantonalen Behörden zu melden, um das Wohl der Tiere in der Schweiz zu sichern. Damit dies gelingt, sind sowohl Aufklärung als auch die Verantwortung jedes Einzelnen gefragt.