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Eine Laufstrecke von 20 Kilometern innerhalb einer vorgegebenen Zeit zurücklegen: Das ist das Ziel der «Ausdauerprüfung» der Technischen Kommission für das Gebrauchs- und Sporthundewesen (TKGS). Angesprochen sind Halterinnen und Halter, die ihren Hund regelmässig zum Joggen oder Velofahren mitnehmen.
Für gesunde Hunde, mit denen ein regelmässiges Lauftraining betrieben wird, stellen 20 Kilometer kein Problem dar. Zentral ist allerdings, dass mit dem Ausdauertraining erst begonnen wird, wenn der Hund ausgewachsen ist (frühestens nach dem Erreichen des 15. Lebensmonats). Zwingend ist zudem ein massvoller und schrittweiser Aufbau. Bedeutet: Man beginnt mit kurzen Distanzen von 1 bis 3 Kilometern und steigert diese langsam – erst auf 5 bis 10, später dann auf 15 bis 20 Kilometer.
Ja, startberechtigt sind Hunde aller Grössen, Rassen und Abstammungen, die mindestens 18 Monate alt sind. Die Prüfungsordnung schreibt jedoch ausdrücklich vor, «dass der Hund in der Lage sein muss, die Anforderungen der Prüfung körperlich zu erfüllen». Der Hundeführer bestätigt mit seiner Anmeldung zur Prüfung, dass der Hund gesund, konditionell gut vorbereitet und für den 20-Kilometer-Lauf gewappnet ist.
Das ist richtig. Aus diesem Grund sind bei einer Ausdauerprüfung immer mehrere Tierärzte vor Ort. Der Hund wird vor dem Start veterinärmedizinisch untersucht und darf nur starten, wenn der Tierarzt grünes Licht gibt. Während der Laufstrecke gibt es zwei obligatorische Pausen, in denen die Hunde erneut vom Tierarzt begutachtet werden. Dieser entscheidet aufgrund des Gesundheitszustandes des Hundes darüber, ob ein Team den Lauf fortsetzen darf oder nicht. Die letzte Tierarztkontrolle erfolgt nach Abschluss des Laufes im Ziel.
Es gibt keine Zeitmessung wie an Laufveranstaltungen üblich. Will heissen: Die Ausdauerprüfung der TKGS ist nicht mit Bikejöring- und Canicross-Rennen vergleichbar, wo dasjenige Team mit der schnellsten Laufzeit gewinnt. Es gibt zwar durchaus eine Zeitmessung, doch funktioniert diese nach einem anderen Prinzip. Am Schluss gibt es auch keine Rangliste, sondern lediglich das Prädikat «bestanden» oder «nicht bestanden».
Nein. Ziel ist, dass der Hund die 20 Kilometer in einem gleichmässigen Lauftempo von 12 bis 15 Kilometern pro Stunde zurücklegt. Bedeutet: Für die erste Teilstrecke von 8 Kilometern hat ein Team 30 bis 40 Minuten zur Verfügung. Beim Rastplatz 1 gibt es eine Pause von 15 Minuten und die erste Tierarztkontrolle. Der nächste Streckenabschnitt beträgt 7 Kilometer, für den 28 bis 35 Minuten zur Verfügung stehen. Beim zweiten Rastplatz dauert die Pause 20 Minuten (inklusive Tierarztkontrolle). Die restlichen 5 Kilometer bis ins Ziel müssen dann innert 20 bis 25 Minuten zurückgelegt werden. Überschreitet ein Team die vorgegebenen Richtzeiten, wird die Prüfung abgebrochen
Hunde, die während des Laufes ausscheiden (beispielsweise durch eine Verletzung), in der Leistung deutlich abfallen und sich während den Pausen, respektive im Ziel nicht genügend erholen, können die Prüfung nicht bestehen. Es liegt im Ermessen des Tierarztes und des Leistungsrichters, die Prüfung beispielsweise bei «mangelnder Fitness» des Hundes abzubrechen.
Was geschieht nach beendetem Lauf im Ziel?
Nach einer 15minütigen Erholungszeit und der Tierarztkontrolle gibt es eine kurze «Leinenführigkeitsübung», die von einem offiziellen Leistungsrichter der TKGS abgenommen wird. Dabei werden mit dem angeleinten Hund alle Gangarten und Wendungen sowie die Positionen «Sitz» und «Platz» gezeigt. Hierbei wird ausschliesslich überprüft, wie lebhaft und fit der Hund nach dem absolvierten 20-Kilometer-Lauf noch ist – und nicht etwa, sie exakt die Übungen ausgeführt werden.
Der Ursprung geht auf die Zucht zurück. Kernanliegen der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft ist die Zucht gesunder Rassehunde. Die Ausdauerprüfung ist ein guter Gradmesser punkto Leistungsfähigkeit (Herz, Atemwege), aber auch punkto Körperbau und Gangwerk. Einige Rasseclubs haben früher das Bestehen der Ausdauerprüfung für künftige Zuchthunde zur Bedingung gemacht.
Ja, der Hundeführer begleitet seinen Hund entweder mit dem Velo oder (bei entsprechend sportlicher Verfassung) laufend zu Fuss. Der Hund wird während der ganzen Zeit an der Leine geführt. Er kann ein Halsband oder ein Brustgeschirr tragen. Fürs Fahrrad sind entsprechende Anbindevorrichtungen für den Hund («Springer») empfehlenswert. Der Hund sollte während der ganzen Strecke freudig mitlaufen, ohne zurück zu hängen.
Es ist Sache des Prüfungsorganisators, die Strecke klar und deutlich zu beschildern. Diese sollte über Feld-, Wald- und Radwege führen, allenfalls auch über verkehrsarme Nebenstrassen. Tafeln, die über die bereits zurückgelegten Kilometer informieren, dienen der Orientierung. An den beiden Rastplätzen befindet sich ein Pikettfahrzeug, mit dem allfällige aus dem Rennen ausgeschiedene Hunde zum Startgelände zurück transportiert werden können.
Nein, die Ausdauerprüfung ist für alle gleich und beträgt stets 20 Kilometer.
Nein, die Prüfungsordnung verbietet ausdrücklich die Teilnahme von Hunden, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben.
Organisatoren sind in der Regel Rasseclubs und kynologische Vereine. Heute wird die Prüfung allerdings nur noch selten angeboten – etwa ein halbes Dutzend Austragungen pro Jahr schweizweit. Informationen dazu gibt es im Online-Prüfungsspiegel der TKGS (Suchbegriff «Ausdauerprüfung»).
Ein Leistungsheft, das bei der TKGS vorgängig bezogen werden muss, sowie die Mitgliedschaft in einem Rasseclub oder einer SKG-Sektion.
Auf der Internetseite der Technischen Kommission für das Gebrauchs- und Sporthundewesen TKGS, www.tkgs.ch