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Erst seit wenigen Jahren gibt es in der Schweiz für den Begleithundesport eine international gültige Prüfungsordnung. Diese steht unter dem Patronat der Fédération Cynologique Internationale (FCI).
Hauptunterschied ist der, dass die Internationale Begleithundeprüfung (IBGH), wie es der Name sagt, nach der internationalen Prüfungsordnung der FCI abgehalten wird und somit in allen Ländern nach gleichem Muster abläuft. Die Begleithundeprüfung, die unter dem Patronat der TKGS steht, ist eine nationale Prüfung und gibt es in dieser Form nur in der Schweiz.
Nur teilweise. Die Begleithundeprüfung der TKGS besteht aus drei Abteilungen: Nasenarbeit, Unterordnung und Führigkeit. Die Internationale Begleithundeprüfung besteht lediglich aus einer Abteilung, nämlich der Unterordnung. Die einzelnen Übungen der Unterordnung sind aber zum Teil sehr ähnlich.
Geprüft werden – abhängig von der Stufe – Leinenführigkeit, Freifolge, Absitzen und Ablegen aus der Bewegung, Steh aus dem Schritt, Bringen auf ebener Erde, Bringen über die Schrägwand, Voraussenden mit Hinlegen und Ablegen unter Ablenkung.
An einer Prüfung betreten immer zwei Teams gleichzeitig den Wettkampfring. Der eine Hund wird an einem bezeichneten Ort in die Position «Platz» kommandiert. Der Hundeführer entfernt sich 30 Schritte und dreht dem Hund den Rücken zu. Der Hund muss an Ort ruhig verharren, während das zweite Team die verschiedenen Unterordnungsübungen zeigt. Die Ablenkung stellt also der andere Hundeführer mit seinem Hund dar.
Die Internationale Begleithundeprüfung besteht insgesamt aus drei Leistungsstufen. Die Anforderungen nehmen von Stufe zu Stufe zu. Während in der Stufe 1 lediglich fünf Übungen geprüft werden, sind es in der Stufe 2 dann bereits sieben und in der höchsten Stufe 3 deren acht. Alle in der Prüfungsordnung pro Stufe beschriebenen Übungen werden an einer Prüfung gezeigt. Speziell ist, dass in der höchsten Klasse 3 die Abfolge der Übungen variieren kann; ein Prüfungsablauf also nicht immer nach gleichem Schema verläuft.
Nein. Da keine Nasenarbeit (Fährte, Revier) geprüft wird, benötigt man für eine IBGH-Prüfung, die ausschliesslich aus Gehorsamsübungen besteht, lediglich einen Wettkampfring. Eine Prüfung kann also auf dem Trainingsplatz durchgeführt werden – sofern dieser genügend gross ist: Beim Voransenden muss sich der Hund in gerader Linie mindestens 30 Schritte nach vorne bewegen können.
In der Schweiz werden unter dem Patronat der TKGS seit dem Jahr 2020 IBGH-Prüfungen durchgeführt. Auf internationaler Ebene gibt es die Prüfung schon länger.
Ja. Es gibt keine Gewichtsvorgaben für das Apportierholz; jedoch ist in der Prüfungsordnung vorgeschrieben, dass der Steg aus Holz sein und der Abstand vom Steg zum Boden mindestens 4 Zentimeter betragen muss.
In der Schweiz werden an einer IBGH-Prüfung keine einheitlichen Hörzeichen verlangt. Es ist also jedem Hundeführer überlassen, welche Hörzeichen er verwenden will. Die Anzahl Hörzeichen hingegen ist in der Prüfungsordnung klar umschrieben. Werden mehr Hörzeichen verwendet als erlaubt, hat dies einen Punkteabzug zur Folge.
An einer IBGH-Prüfung liegt das Maximum bei 100 Punkten, weil nur eine Abteilung geprüft wird. Dies im Unterschied zur nationalen Begleithundeprüfung, bei der in den drei Abteilungen Unterordnung, Nasenarbeit und Führigkeit total 300 Punkte erzielt werden können.
Die Teilnahme steht Hunden aller Rassen und Grössen offen, die das Mindestalter von 15 Monaten erreicht haben. Jedoch muss vorgängig eine so genannte Begleithundeprüfung mit Verkehrssicherheitsteil (BH/VT) erfolgreich abgelegt werden. Dies ist Bedingung, um zu einer IBGH-Prüfung in der Stufe 1 zugelassen zu werden
Es handelt sich um eine Art «Vor-Selektion», um sicherzustellen, dass nur Hunde mit gutem Sozialverhalten und dem nötigen Ausbildungsstand an Prüfungen starten.
Gegliedert ist diese in drei Teile. Der erste Teil, welcher ein Hundeführer einmal in seiner Hundesportlaufbahn abzulegen hat, ist ein Fragebogen, mit dem er seine Sachkunde unter Beweis stellen muss. Anschliessend gibt es eine verkürzte Begleithundeprüfung auf dem Trainingsplatz. Geprüft werden Leinenführigkeit, Freifolge, Sitzübung, Ablegen des Hundes in Verbindung mit Herankommen und Ablegen mit Ablenkung. Maximal können 60 Punkte erreicht werden. Nur wer 70 Prozent schafft (42 Punkte), erhält vom Leistungsrichter die Bewertung «bestanden» und kann anschliessend den letzten Teil, die Verkehrssicherheit, ablegen.
Hier wird das Verhalten des Hundes in verschiedenen Alltagssituationen geprüft. Aus diesem Grund findet dieser Teil der Prüfung ausserhalb des Trainingsgeländes statt. Er beinhaltet Begegnungen mit einer Personengruppe, mit Radfahrern, Autos, Joggern, Inline-Skater und anderen Hunden. Ebenfalls gehört eine Übung dazu, bei dem der Hund an einem Pfosten angebunden wird und der Hundehalter ausser Sicht geht. Dann geht ein andere Person mit angeleintem Hund am wartenden Hund im Abstand von etwa 5 Schritten vorbei. Im Verkehrssicherheitsteil werden keine Punkte verteilt, die Bewertung erfolgt einzig mit den zwei Prädikaten «ausreichend» oder «nicht ausreichend».
Die TKGS hat auf ihrer Internetseite einen Prüfungsspiegel aufgeschaltet, in dem sämtliche Prüfungen laufend aufgelistet werden und zu denen man sich online anmelden kann.
Auf der Internetseite der Technischen Kommission für das Gebrauchs- und Sporthundewesen TKGS, www.tkgs.ch, sowie bei der Fédération Cynologique Internationale, www.fci.be