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Bei dieser Hundesportart ist der Name Programm: Sie enthält mit Fährte, Sachenrevier, Unterordnung und Schutzdienst gleich vier verschiedene Disziplinen. Hier sind zwei- und vierbeinige Allrounder mit grossem Trainingsfleiss gefragt.
Grundsätzlich sind Hunde aller Grössen, Rassen und Abstammungen zugelassen. Bedingt durch die Abteilung C, den Schutzdienst, sieht man in dieser Sparte aber hauptsächlich Gebrauchshunderassen wie Deutsche und Belgische Schäferhunde, Rottweiler, Dobermann, Airedale-Terrier, Deutsche Boxer, Riesenschnauzer und andere in dieser Währung.
Der Schutzdienst lehnt sich eng an die Arbeit von Polizeihunden an. So haben diese – unter anderem – die Aufgabe, einen Täter zu stellen, beim Transport zu begleiten, zu bewachen und dessen Fluchtversuch zu vereiteln.
Nein. Die Vielseitigkeitsprüfung, die unter dem Patronat der Technischen Kommission für das Gebrauchs- und Sporthundewesen (TKGS) steht, ist rein sportlicher Natur und hat nichts mit der Polizeiarbeit zu tun. Diese Unterscheidung ist wichtig. Als vermeintlicher «Täter» figuriert der Schutzdiensthelfer, der einen Schutzanzug und einen gepolsterten Ärmel trägt und in der Abteilung C eine Schlüsselrolle spielt.
Bei den verschiedenen Aufgaben, die in der Abteilung C geprüft werden, bewertet der Leistungsrichter Kriterien wie Triebveranlagung, Selbstsicherheit, Belastbarkeit, Griffverhalten und Führigkeit des Hundes. Demzufolge muss der Hund, wenn zum Beispiel die Griffqualität beurteilt werden soll, vom Helfer die Möglichkeit erhalten, überhaupt einen guten Griff zu setzen. Oder: Wenn die Belastbarkeit bewertet werden soll, ist es erforderlich, dass die Belastung durch den Einsatz des Helfers auch entsteht. Der Schutzdiensthelfer muss dabei absolut unparteiisch sein und bei allen Hunden im Rahmen des Möglichen gleich figurieren.
Ja, innerhalb der TKGS ist der «Arbeitskreis Helfer» für die Ausbildung von Schutzdiensthelfern zuständig. So gibt es nach dem obligatorischen Grundkurs die Möglichkeit, sich als Vereins- oder Prüfungshelfer ausbilden zu lassen und eine entsprechende Lizenz zu beantragen. Denn: Gemäss aktueller Tierschutzverordnung darf der sportliche Schutzdienst nur von lizenzierten, sprich gut ausgebildeten Schutzdiensthelfern, ausgeübt werden. Dazu gehören auch ein Fitness-Check und regelmässige Wiederholungskurse.
In diversen kynologischen Vereinen sowie den Lokalsektionen etwa vom Schweizerischen Schäferhunde-Club der dem Club Belgische Schäferhunde werden Schutzdienst-Trainings angeboten. Daneben gibt es auch private Hundeschule, die einen lizenzierten Schutzdiensthelfer beschäftigen. Auf der Internetseite der TKGS findet man eine Liste mit allen ausgebildeten Schutzdiensthelfern; aktuell sind es über 100 Personen.
Im sportlichen Schutzdienst wird der Hund auf den gepolsterten Ärmel abgerichtet. Wenn der Hund an einer Prüfung den Helfer an anderen Körperteilen fasst, hat dies eine sofortige Disqualifikation zur Folge. Ebenso, wenn der Hund nach dem dritten Hörzeichen des Hundeführers den Ärmel nicht los lässt – dies wird dann als «Hund nicht in der Hand des Halters» gewertet.
Durch einen seriösen, kleinschrittigen Aufbau mit einem fachlich versierten Schutzdiensthelfer. Die Abteilung C kann man nicht alleine trainieren, man ist auf eine gut funktionierende Trainingsgruppe mit einem guten Helfer angewiesen.
Die Stufe 1 beinhaltet eine Eigenfährte von rund 200 Schritten mit 2 Winkeln und 2 Gegenständen. In den Stufen 2 und 3 handelt es sich um längere Fremdfährten (400, respektive 600 Schritte) mit mehreren Winkeln und zusätzlichen Gegenständen. Zudem kommt ein Sachenrevier dazu. Dabei werden in einem 35×70, respektive 70×70 Meter grossen Terrain (Wiese) mehrere fremde Gegenstände ausgelegt. Der Hund hat das Revier in systematischer Quersuche abzusuchen, während sich der Hundeführer nur auf der Mittellinie vorwärts bewegen darf. Die Gegenstände müssen vom Hund innert der vorgeschriebenen Zeit von maximal zehn Minuten gefunden, aufgenommen, verwiesen oder gebracht werden.
In allen Abteilungen sind 100 Punkte das Maximum. In der Nasenarbeit entfallen 50 Punkte auf die Fährte und 50 Punkte auf das Sachenrevier.
Mit einem Hund, der alle geforderten Übungen sicher, genau und freudig ausführt. Dazu gehören etwa die Freifolge, Stellungen in der Fuss- und Frontposition, aus der Bewegung und auf Distanz, Apportieren, Voran mit Hinlegen und ein Hochsprung.
Das ist abhängig von den individuellen Stärken und Schwächen der einzelnen Hunde, respektive Hundeführer. Den einen liegt die Fährte besser als der Unterordnung, den anderen macht der Schutzdienst mehr Spass als das Sachenrevier. Sicher aber ist: Diese Sparte ist – aufgrund des vielseitigen Prüfungsprogramms mit den verschiedenen Übungen und Anforderungen – sehr abwechslungsreich und bietet die Basis für eine gelungene Alltagsintegration eines Gebrauchshundes mit seinen entsprechenden Veranlagungen.
Das ist nicht abzustreiten. Um einen Hund in dieser Sparte erfolgreich auszubilden, benötigt es viel Zeit und ein grosses Mass an Trainingsfleiss.
Begonnen wird immer in der Stufe 1 – auch wenn der Hund in einer anderen Sportart bereits in einer höheren Stufe abgeführt wurde. Damit man in die nächsthöhere Stufe wechseln darf, muss man eine Prüfung mit AKZ bestanden haben. Bedeutet: In jeder Abteilung muss man mindestens 70 von maximal 100 Punkten erreichen.
Nein, Wettkampf-Lizenzen gibt es nicht. Zwingend ist aber eine SKG-Mitgliedschaft und man benötigt ein Leistungsheft, das vorgängig beim TKGS-Sekretariat bezogen werden muss.
Die TKGS hat auf ihrer Internetseite einen Prüfungsspiegel aufgeschaltet, in dem sämtliche Prüfungen laufend aufgelistet werden und zu denen man sich online anmelden kann.
Auf der Internetseite der Technischen Kommission für das Gebrauchs- und Sporthundewesen TKGS, www.tkgs.ch